Ein Wechsel des Dienstleisters bringt technische und organisatorische Fragen mit sich. Welche Messgeräte sind bereits installiert? Können die vorhandenen Messdaten weiterverwendet werden? Und welche Anpassungen sind für einen reibungslosen Übergang notwendig?
NeoVac prüft Ihre bestehende Situation und zeigt Ihnen auf, unter welchen Voraussetzungen eine Übernahme möglich ist.
Ihr bestehender ZEV oder vZEV – unsere Unterstützung
Ob Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV): Für eine zuverlässige Abrechnung müssen die Energieflüsse korrekt erfasst und den einzelnen Parteien zugeordnet werden.
Bei einem Dienstleisterwechsel prüfen wir insbesondere:
- Bestehende Messlösung: Welche Zähler und Messsysteme sind vorhanden und können weiterverwendet werden?
- Verfügbarkeit der Messdaten: Stehen die für die Abrechnung erforderlichen Daten zur Verfügung?
- Technische Anpassungen: Ist eine Umstellung auf NeoVac-Zähler oder eine NeoVac-Messlösung notwendig?
- Zeitpunkt des Wechsels: Wann kann die neue Lösung in Betrieb genommen werden?
Auf dieser Grundlage klären wir die technischen Voraussetzungen und erarbeiten eine passende Lösung für Ihre Liegenschaft.
Auch eine Weiterentwicklung zum vZEV ist möglich
Ein Dienstleisterwechsel kann eine Gelegenheit sein, die bestehende Eigenverbrauchslösung zu überprüfen. Unter bestimmten netztechnischen Voraussetzungen lassen sich auch Gebäude mit separaten Netzanschlüssen zu einem virtuellen ZEV zusammenschliessen.
Wir prüfen gerne, ob eine solche Weiterentwicklung für Ihre Liegenschaft infrage kommt.
Mehrere nahe gelegene Gebäude mit eigenen Netzanschlüssen nutzen gemeinsam lokal produzierten Strom. Die Zusammenführung erfolgt virtuell über Mess- und Abrechnungssysteme.
Mehrere nahe gelegene Gebäude mit eigenen Netzanschlüssen nutzen gemeinsam lokal produzierten Strom. Die Zusammenführung erfolgt virtuell über Mess- und Abrechnungssysteme.
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