Dienstleisterwechsel  bei ZEV und vZEV.

Wir prüfen Ihre bestehende Messlösung und zeigen Ihnen, unter welchen Voraussetzungen eine Übernahme möglich ist.

Ein Wechsel des Dienstleisters bringt technische und organisatorische Fragen mit sich. Welche Messgeräte sind bereits installiert? Können die vorhandenen Messdaten weiterverwendet werden? Und welche Anpassungen sind für einen reibungslosen Übergang notwendig?

NeoVac prüft Ihre bestehende Situation und zeigt Ihnen auf, unter welchen Voraussetzungen eine Übernahme möglich ist.

Ihr bestehender ZEV oder vZEV – unsere Unterstützung

Ob Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV): Für eine zuverlässige Abrechnung müssen die Energieflüsse korrekt erfasst und den einzelnen Parteien zugeordnet werden.

Bei einem Dienstleisterwechsel prüfen wir insbesondere:

  • Bestehende Messlösung: Welche Zähler und Messsysteme sind vorhanden und können weiterverwendet werden?
  • Verfügbarkeit der Messdaten: Stehen die für die Abrechnung erforderlichen Daten zur Verfügung?
  • Technische Anpassungen: Ist eine Umstellung auf NeoVac-Zähler oder eine NeoVac-Messlösung notwendig?
  • Zeitpunkt des Wechsels: Wann kann die neue Lösung in Betrieb genommen werden?

Auf dieser Grundlage klären wir die technischen Voraussetzungen und erarbeiten eine passende Lösung für Ihre Liegenschaft.

So läuft ein möglicher Dienstleisterwechsel ab

  • 1. Ausgangslage erfassen

    Wir nehmen die bestehende ZEV- oder vZEV-Lösung auf und klären die Anforderungen an die künftige Messung und Abrechnung.

  • 2. Technische Voraussetzungen prüfen

    Wir beurteilen die vorhandene Zählerstruktur und Datenverfügbarkeit. Falls erforderlich, definieren wir die notwendigen Anpassungen.

  • NeoVac | © NeoVac
    3. Wechsel vorbereiten

    Gemeinsam legen wir das weitere Vorgehen fest. NeoVac übernimmt die Bewirtschaftung und Abrechnung ab einem gemeinsam festgelegten, zukünftigen Startdatum. Für vergangene Abrechnungsperioden bleibt der bisherige Dienstleister verantwortlich.

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    4. Messung und Abrechnung sicherstellen

    Nach der Umsetzung der vereinbarten Messlösung übernimmt NeoVac die entsprechenden Dienstleistungen für die zuverlässige Erfassung und verbrauchsabhängige Abrechnung.

Auch eine Weiterentwicklung zum vZEV ist möglich

Ein Dienstleisterwechsel kann eine Gelegenheit sein, die bestehende Eigenverbrauchslösung zu überprüfen. Unter bestimmten netztechnischen Voraussetzungen lassen sich auch Gebäude mit separaten Netzanschlüssen zu einem virtuellen ZEV zusammenschliessen.

Wir prüfen gerne, ob eine solche Weiterentwicklung für Ihre Liegenschaft infrage kommt.

Mehrere nahe gelegene Gebäude mit eigenen Netzanschlüssen nutzen gemeinsam lokal produzierten Strom. Die Zusammenführung erfolgt virtuell über Mess- und Abrechnungssysteme. | © NeoVac
Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)

Mehrere nahe gelegene Gebäude mit eigenen Netzanschlüssen nutzen gemeinsam lokal produzierten Strom. Die Zusammenführung erfolgt virtuell über Mess- und Abrechnungssysteme.

 NeoVac Guide für ZEV und vZEV zur gemeinschaftlichen Nutzung von Solarstrom | © NeoVac

Von der Gründung bis zur Abrechnung — alle Details kompakt auf einen Blick. Kostenlos als PDF.

NeoVac Guide für ZEV und vZEV

Sie planen einen Dienstleisterwechsel?

Unsere ZEV-Spezialist:innen stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung und prüfen gerne die Voraussetzungen für eine mögliche Übernahme Ihres bestehenden ZEV oder vZEV.

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