Neue Regelung zur Abrechnung des Eigenverbrauchs in der VEWA

Neue Regelung zur Abrechnung des Eigenverbrauchs in der VEWA | © NeoVac

Die Abrechnung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) ist seit 2018 Inhalt der VEWA. Ein ZEV ermöglicht, dass der Strom vom Dach nicht für 4-6 Rappen pro Kilowattstunde ins Netz abgegeben werden muss, sondern von mehreren Verbrauchen genutzt werden kann. Die Bewohner profitieren von günstigerem Strom, da der vor Ort produzierte Strom oft billiger ist als der Strom vom Netzbetreiber. Eigentümer profitieren von der Amortisation und Verzinsung über den Energieverkauf.

Der ZEV ist seit 2019 nun noch attraktiver. Bisher durfte beim Eigenverbrauchstarif lediglich eine Rendite im Rahmen des ordentlichen Referenzzinssatzes berücksichtigt werden. Je nach Gestehungskosten und Eigenverbrauch kann der Solarstromtarif dann z.B. bei 16 Rp./kWh liegen, währendem ein Standardstromprodukt vom Netzbetreiber z.B. bei 20 Rp./kWh zu liegen kommt. In diesem Beispiel hat der Eigentümer eine kleine Rendite (aktueller Referenzzinssatz bei 1,25%) und der Bewohner einen grossen Nutzen (Solarstrom über 30% günstiger als der Strom aus dem Netz). Um einen Ausgleich und grösseren Anreiz für die Investition in Photovoltaik zu schaffen, darf neu die hälftige Marge zwischen Eigenstromtarif und Standardstromprodukt dem Verbraucher weiterbelastet werden (Profit-Share). In genanntem Beispiel dürfte der Gestehungstarif von 16 auf 18 Rp./kWh erhöht werden. Das ist immer noch deutlich günstiger als der Netztarif und bietet dem Eigentümer einen grösseren Investitionsanreiz. Die 4. Auflage der VEWA wird um diese Regelung erweitert und zeigt die praktische Anwendung im Abrechnungsmodell. Sie können sie auf dieser Website, der Webseite von EnergieSchweiz downloaden oder im Shop der Bundespublikationen kostenlos beziehen.

NeoVac ATA hat an der VEWA massgeblich mitgewirkt und bietet schweizweit alle Produkte und Dienstleistungen für die verbrauchsabhängige Energie- und Wasserkostenabrechnung.