ZEV und vZEV
Dienstleisterwechsel bei ZEV und vZEV: Was ist zu beachten?
Kann die bestehende Messlösung weiterverwendet werden?
Zunächst muss geklärt werden, welche Zähler und Messsysteme installiert sind und wie die Daten erfasst werden. Fremdzähler lassen sich nicht in jedem Fall in eine neue Messlösung integrieren. Je nach Ausgangslage können deshalb Anpassungen an der Mess- und Zählerstruktur erforderlich sein.
Welche Rolle spielt die Verfügbarkeit der Messdaten?
Für eine korrekte Abrechnung müssen die benötigten Messdaten zuverlässig zur Verfügung stehen. Sind beispielsweise Zähler des Verteilnetzbetreibers installiert, ist zu prüfen, ob deren Daten für die künftige Abrechnung genutzt werden können.
Wann sollte der Wechsel vorbereitet werden?
Möglichst frühzeitig. NeoVac übernimmt die Bewirtschaftung und Abrechnung ab einem gemeinsam festgelegten, zukünftigen Startdatum. Für vergangene Abrechnungsperioden bleibt der bisherige Dienstleister verantwortlich. Eine rechtzeitige Planung schafft genügend Zeit, um die technische Ausgangslage zu prüfen und allfällige Anpassungen vorzunehmen.
Kann NeoVac einen bestehenden ZEV oder vZEV übernehmen?
NeoVac prüft die vorhandene Messlösung und zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen eine Übernahme möglich ist. Je nach Ausgangslage kann dafür eine Umstellung auf NeoVac-Zähler beziehungsweise eine NeoVac-Messlösung erforderlich sein.
Weitere Informationen und Beratung
Sie planen einen Dienstleisterwechsel? Erfahren Sie auf unserer Landingpage, wie NeoVac Sie dabei unterstützen kann.
Weiterführende Links:
- Dienstleisterwechsel bei ZEV und vZEV: Mehr über die Unterstützung durch NeoVac erfahren.
- NeoVac-Guide für ZEV und vZEV: Grundlagen zu Planung, Messung und Abrechnung herunterladen.
- Kontakt: Unsere ZEV-Spezialist:innen beraten Sie gerne.