Erneuerbare Energien übernehmen in der Schweizer Stromversorgung eine immer grössere Rolle. Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie gelten als die Energiequellen der Zukunft. 2024 deckte Solarstrom bereits rund 10 % des Stromverbrauchs in der Schweiz – mit weiter steigender
Tendenz.
Um lokal produzierte Energie effizient zu nutzen, wurden in den letzten Jahren verschiedene Modelle für den Eigenverbrauch
geschaffen und weiterentwickelt. Seit 2018 ermöglicht der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), dass mehrere Parteien ihren Strom gemeinsam nutzen. Mit den aktuellen gesetzlichen Anpassungen wurde dieses Prinzip weiterentwickelt:
Der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) erlaubt es, Strom auch über mehrere Gebäudeanschlüsse hinweg
gemeinsam zu nutzen. Darüber hinaus werden künftig weitere Modelle wie lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) an Bedeutung gewinnen.
Der vorliegende Guide thematisiert die Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Quellen – insbesondere durch Photovoltaikanlagen – und deren Nutzung in Mehrfamilienhäusern durch den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) sowie den virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV). Beide Modelle ermöglichen es, lokal produzierten Strom gemeinschaftlich zu nutzen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Lokal produzierter Strom aus erneuerbaren Quellen ist nachhaltig und emissionsarm. Um eine hohe Rentabilität zu erreichen, sollte dieser möglichst vor Ort verbraucht werden. Das ist nicht nur unter ökologischen Aspekten sinnvoll, sondern lohnt sich auch wirtschaftlich, da die Vergütung für die Einspeisung ins Netz in der Regel tiefer ist als der Bezugspreis.
Wie das am unkompliziertesten und effizientesten umgesetzt werden kann und was es dabei zu beachten gilt, zeigt dieser Guide.
Ein Netzanschlusspunkt, ein System: Mehrere Parteien nutzen den lokal produzierten Strom gemeinsam innerhalb eines Gebäudes oder Areals.
Mehrere nahe gelegene Gebäude mit eigenen Netzanschlüssen nutzen gemeinsam lokal produzierten Strom. Die Zusammenführung erfolgt virtuell über Mess- und Abrechnungssysteme
Ein Quartier, ein lokaler Strommarkt: Produzenten, Verbraucher und Speicher nutzen lokal erzeugten Strom über das öffentliche Verteilnetz.
Ein Netzanschlusspunkt, ein System: Mehrere Parteien nutzen den lokal produzierten Strom gemeinsam innerhalb eines Gebäudes oder Areals.
Mehrere nahe gelegene Gebäude mit eigenen Netzanschlüssen nutzen gemeinsam lokal produzierten Strom. Die Zusammenführung erfolgt virtuell über Mess- und Abrechnungssysteme
Ein Quartier, ein lokaler Strommarkt: Produzenten, Verbraucher und Speicher nutzen lokal erzeugten Strom über das öffentliche Verteilnetz.
Ein ZEV bezeichnet einen rechtskräftigen Zusammenschluss von mehreren Parteien (das können Eigentümer:innen, Stockwerkeigentümer:innen oder Mieter:innen sein) in einem oder mehreren Gebäuden, die gemeinsam den vor Ort produzierten Strom aus Photovoltaikanlagen verbrauchen.
Die Beteiligten nutzen einen gemeinsamen Netzanschluss und werden vom Verteilnetzbetreiber als ein einzelner Kunde betrachtet. Die internen Stromkosten rechnet die ZEV-Gemeinschaft selbstständig ab oder übergibt die Abrechnung an Dritte.
Der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch verbindet mehrere Liegenschaften mit eigenen Netzanschlüssen zu einem gemeinsamen Energiesystem. Voraussetzung ist, dass die teilnehmenden Gebäude über die lokale Netzinfrastruktur miteinander verbunden werden können – zum Beispiel über denselben Verknüpfungspunkt im Niederspannungsnetz.
Im Unterschied zum klassischen ZEV bleibt die bestehende Anschlussstruktur erhalten; die Messpunkte werden virtuell zusammengeführt. Gegenüber dem Verteilnetzbetreiber tritt der vZEV wie ein gemeinsamer Endverbraucher auf.
Um einen ZEV oder vZEV zu gründen, empfiehlt sich eine vorherige Potenzialabschätzung. Dabei gilt es, den potenziellen Eigenverbrauch, die lokalen Strom- und Rückliefertarife sowie die Investitionskosten zu ermitteln und anschliessend die Amortisationszeit und die Rendite abzuschätzen. Ganz allgemein kann festgehalten werden, dass sich Eigenverbrauchslösungen wirtschaftlich umso mehr lohnen, je höher der Eigenverbrauch und der Stromtarif des Elektrizitätswerks sowie je tiefer die Rückspeisevergütung sind.
Die Vorteile eines vZEV entsprechen grundsätzlich jenen eines klassischen ZEV. Der Unterschied liegt darin, dass der Zusammenschluss beim vZEV virtuell über mehrere Gebäude mit eigenen Netzanschlüssen erfolgt, die am gleichen Verknüpfungspunkt im Verteilnetz angeschlossen sind.
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- Zusätzliche Wertschöpfung durch Stromproduktion und Stromverkauf
- Wertsteigerung der Immobilie
- Attraktivitätssteigerung der Wohn- und Gewerbeflächen für potenzielle Mieter:innen und Käufer:innen
- Schnellere Amortisation der PV-Anlage durch direkten Stromverkauf an die Nutzer:innen
- Ökologische und nachhaltige Stromversorgung vom eigenen Dach
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- Unabhängigkeit und Schutz vor steigenden Strompreisen
- Günstigere Strompreise (Solarstrom ist günstiger als Netzstrom)
- Geringere Nebenkosten
- Zugang zu einer ökologischen Energieversorgung
- Überwachung und Optimierung des persönlichen Energieverbrauchs über die Apps «NeoVac myEnergy» und «NeoVac Monitoring Pro»
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- Messtechnik kann gekauft werden, und die Mietgebühr für Zähler entfällt
- Einsparung von Material- und Anschlusskosten bei Neubauten
- Nutzer:innen profitieren von Solarstrom und Netzkosteneinsparungen
- Nur ein Abrechnungspartner für die Energie- und Wasserkosten
- Rentablerer Betrieb gegenüber der VNB-Variante möglich
- ZEV unterliegt nationalen Standards und landesspezifischen Regelungen
Ein ZEV bringt für alle Beteiligten Vorteile – trotzdem gilt es, auch die damit einhergehenden Pflichten zu kennen. Mit der Teilnahme an einem ZEV werden die bisherigen Rechte und Pflichten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber abgegeben. Das bedeutet, dass der lokale Verteilnetzbetreiber nur eine Lieferpflicht hat, wenn kein Solarstrom vorhanden ist.
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Eine Bedingung für den ZEV ist, dass der Stromverbrauch am Ort der Produktion zu erfolgen hat. Ein ZEV kann dabei nicht nur in einem einzelnen Mehrfamilienhaus, sondern auch über mehrere aneinander angrenzende Grundstücke hinweg gebildet werden (vorausgesetzt, die öffentlichen bzw. privaten Eigentümer:innen sind am ZEV beteiligt und das Netz des Verteilnetzbetreibers wird nicht beansprucht). Die Gesetzgebung erlaubt bei entsprechend vorliegender Einwilligung der Eigentümer:innen auch die Umsetzung eines ZEV über Bahntrassen, Strassen sowie Bäche oder Flüsse hinweg.
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Wer einen ZEV gründen möchte, muss das mindestens drei Monate im Voraus dem Verteilnetzbetreiber melden. Die Gründung muss vertraglich festgehalten werden: Alle Mieter:innen müssen einwilligen und alle beteiligten Parteien haben einen entsprechenden Rahmenvertrag zu unterzeichnen. Zusätzlich sind dem Verteilnetzbetreiber alle beteiligten Mieter:innen und Pächter:innen sowie Vertreter:innen des ZEV mitzuteilen. Ergeben sich Vertragsänderungen, sind diese ebenfalls zu melden.
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Gegenüber dem Verteilnetzbetreiber tritt der ZEV als Einheit auf und stellt einen einzigen Endverbraucher dar – mit einem Anschlusspunkt an das Stromnetz und einem Stromzähler. Der ZEV verantwortet somit alles, was hinter dem Anschlusspunkt geschieht: So ist der ZEV für die Messung des individuellen Verbrauchs, für die gerechte Aufteilung der Stromkosten und für die Abrechnung zuständig.
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Weiter muss beachtet werden, dass ein ZEV nur zulässig ist, wenn die Produktionsleistung der Photovoltaikanlage mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung des Zusammenschlusses beträgt. Produziert ein ZEV pro Jahr mehr als 100 MWh, so steht ihm der Zugang zum freien Strommarkt offen. Diese Grenze ist im Allgemeinen bei der Produktion für mehr als 30 Wohnungen überschritten. Produziert die Photovoltaikanlage mehr als 30 kVA, ist die Anlage erfassungspflichtig und im Herkunftsnachweissystem einzutragen.
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Der Austritt aus einem ZEV ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Anspruch auf einen Austritt aus der ZEV-Gemeinschaft haben Teilnehmer:innen, wenn der ZEV einen nicht gerechtfertigten Preis verlangt oder die Grundeigentümer:innen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und damit nur eine mangelhafte Versorgungssicherheit bieten. Auch wer Zugang zum freien Strommarkt hat, ist berechtigt, aus dem ZEV auszusteigen.
Während bei einem ZEV alle Teilnehmenden an einem gemeinsamen Netzanschlusspunkt verbunden sind, umfasst ein vZEV mehrere Gebäude mit eigenen Netzanschlüssen. Daraus ergeben sich zusätzliche technische und regulatorische Anforderungen.
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Ein vZEV kann nur gebildet werden, wenn alle teilnehmenden Gebäude oder Verbraucher am gleichen
Verknüpfungspunkt im Verteilnetz angeschlossen sind.
Dabei sind folgende Netzsituationen möglich: -
Ein vZEV kann mit allen Gebäuden und Endverbrauchern gebildet werden, die an derselben
Verteilkabine angeschlossen sind. -
Sind mehrere Gebäude oder Endverbraucher direkt an derselben Trafostation angeschlossen
– also ohne zwischengeschaltete Verteilkabine oder Muffe –, können sie gemeinsam einen
vZEV bilden -
In einem Muffennetz kann ein vZEV nur zwischen Gebäuden gebildet werden, die am gleichen Punkt des Hauptkabels (Stammkabel) angeschlossen sind.
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Die installierte Leistung der Erzeugungsanlage muss mindestens 10 % der Anschlussleistung der teilnehmenden Verbraucher:innen betragen. Diese Vorgabe entspricht der Regelung für klassische ZEV.
Bei einem Erstbezug von Neubauten werden die Mieter:innen mit einem Zusatz zum Mietvertrag zur Teilnahme am ZEV verpflichtet.
Bei bestehenden Mietverhältnissen ist die Teilnahme an einem ZEV – vorausgesetzt, er wird erstmalig eingeführt – grundsätzlich freiwillig. Mieter:innen müssen jedoch durch die Eigentümer:innen rechtzeitig über die Einführung informiert werden. Entscheiden sich Mieter:innen gegen die Teilnahme, haben sie die Pflicht, dies den Eigentümer:innen vor Ablauf der Anfechtungsfrist für Vertragsänderungen schriftlich mitzuteilen. Über diese Pflicht sind die Mieter:innen in einem Begleitbrief zu den Formularanzeigen aufmerksam zu machen. Wird die Vertragsänderung nicht akzeptiert und möchten Mieter:innen nicht teilnehmen, ist sicherzustellen, dass die betreffenden Mieter:innen den Strom weiterhin vom Netzbetreiber beziehen können. Die damit verbundenen Kosten trägt der Vermieter.
Die organisatorischen und vertraglichen Schritte zur Einführung eines vZEV entsprechen grundsätzlich denen eines klassischen ZEV.
Beim vZEV sind zusätzlich die technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere müssen alle teilnehmenden Gebäude am gleichen Verknüpfungspunkt im Verteilnetz angeschlossen sein. Zudem ist eine durchgängige Mess- und Dateninfrastruktur erforderlich, um die Energieflüsse über mehrere Gebäude hinweg korrekt zu erfassen und abzurechnen.
Im ZEV und vZEV wird der Zusammenschluss gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als gemeinsamer Bezüger behandelt. Der Strombezug erfolgt gemeinschaftlich für alle Teilnehmenden. Die Energiemessung und Abrechnung erfolgt in der Regel über spezialisierte Dienstleister, welche alle
Energieflüsse erfassen und den einzelnen Nutzer:innen verursachergerecht zuordnen. Grundlage dafür ist eine durchgängige Mess- und Dateninfrastruktur, die sowohl die Stromproduktion als auch den Verbrauch transparent abbildet.
NeoVac bietet innovative Elektrozähler für die Messung der benötigten Werte an, welche alle Voraussetzungen für einen fairen ZEV erfüllen, und sorgt dafür, dass die Stromzähler durch einen zertifizierten Elektroinstallateur installiert werden. Die Zähler sind MID-geeicht und können alle 10 Jahre ausgetauscht oder nachgeeicht werden.
Die NeoVac-Messgeräte erheben die aktuellen Verbrauchswerte an den einzelnen Messstellen bis zu viertelstündlich (gesetzlich vorgeschrieben). Durch die faire und verbrauchsabhängige Verteilung des lokal produzierten Stroms wird das Potenzial für Eigenverbrauch zusätzlich erhöht. Die transparente
Abrechnung sensibilisiert die Bewohner:innen für ihren persönlichen Energieverbrauch und fördert einen bewussteren Umgang mit Energie.
Die Zählerstände werden für sämtliche Verbraucher und Energieflüsse erfasst – darunter einzelne Nutzungseinheiten, Allgemeinstrom, Wärmepumpen, die Stromproduktion (z. B. durch Photovoltaikanlagen) sowie E-Mobility-Infrastrukturen.
NeoVac verbindet diese Messstellen über das bauseitige Internet, LoRaWAN oder IoT-Gateways mit einer cloudbasierten Plattform. Die Daten werden ins Rechenzentrum übermittelt, dort gespeichert, plausibilisiert und für die Abrechnung aufbereitet.
Die Vernetzung ermöglicht eine transparente und verursachergerechte Abrechnung der einzelnen Verbräuche.
Der Strom in einem ZEV darf grundsätzlich nicht mehr kosten als bei einem lokalen Netzbetreiber. Die Energieverordnung (EnV) regelt die Bedingungen der Rechnungsstellung. Diese teilt sich in die Kosten für die extern bezogene Elektrizität und die vom ZEV erzeugte (interne) Elektrizität auf. Die Kosten für die intern erzeugte Elektrizität enthalten Abgaben für die interne Messung, Datenbereitstellung, Verwaltung und Abrechnung.
Die Energieverordnung legt hierzu im Art. 16 fest:
- a. Für die extern bezogene Elektrizität sind die Kosten verbrauchsabhängig anzulasten; dazu gehören, einschliesslich aller Abgaben, die Kosten der Energie, der Netznutzung und der Messung am Messpunkt des Zusammenschlusses.
- b. Für die intern produzierte Elektrizität und die Kosten der internen Messung, der Datenbereitstellung, der Verwaltung und der Abrechnung des Zusammenschlusses (interne Kosten) darf pauschal maximal 80 Prozent des Betrags in Rechnung gestellt werden, der im Falle einer Nichtteilnahme am Zusammenschluss beim Bezug des externen Standardstromprodukts für die entsprechende Strommenge zu entrichten wäre.
Eigentümer:innen können den Mieter:innen auch die effektiven Kosten für die interne Elektrizität (inklusive der Stromnebenkosten) verrechnen. Von diesem Betrag sind die Erlöse aus der eingespeisten Elektrizität abzuziehen, und es darf dabei höchstens der Betrag für das externe Standardstromprodukt der Grundversorgung (Höchstpreisvorschrift) verlangt werden.
Abrechnungsvarianten
Es gibt unterschiedliche Varianten der Abrechnung, wobei zwischen zwei Tarifvarianten unterschieden wird: demDurchschnittstarif und dem Zeittarif. NeoVac arbeitet grundsätzlich mit dem hochauflösenden und verbrauchsabhängigen Zeittarif.
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Im Modell «Durchschnittstarif» wird für das ganze Gebäude eine Jahresbilanzierung vorgenommen. Der Vorteil besteht darin, dass die Zählerstände lediglich einmal jährlich abgelesen und der Erfolg des PV-Eigenverbrauchs anhand des Gesamtstromverbrauchs auf die ZEV-Teilnehmer:innen aufgeteilt wird. Unabhängig davon, ob Solarstrom oder Energie im Hoch- oder Niedertarif bezogen wird – der Preis bleibt gleich. Der Durchschnittstarif wird durch NeoVac nur auf Wunsch angewendet.
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NeoVac rechnet den ZEV im Zeittarif ab. In diesem Abrechnungsmodell wird alle 15 Minuten ein Messpunkt gesetzt und der Eigenverbrauch nach effektivem Bezug verteilt. Reicht die produzierte Energie nicht aus, wird der Rest mit Netzstrom ausgeglichen. Dies fördert direkt den individuellen Beitrag zum selbst genutzten PV-Strom, da die Bewohner:innen durch einen grösseren PV-Anteil ihre Jahresrechnung aktiv beeinflussen können. Voraussetzung für diese Abrechnungsvariante sind vernetzte Zähler, die direkt mit dem Rechenzentrum von NeoVac verbunden sind. Die Abrechnung nach dem Zeittarif ist sowohl ökonomisch als auch ökologisch sinnvoll: Es belohnt Stromkonsument:innen, die ihren Verbrauch optimieren und möglichst viel selbstproduzierte Solarenergie anstelle des Netzstroms verbrauchen.
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Was passiert, wenn die Produktion des Solarstroms nicht ausreicht? Mit welchem Tarif wird der Netzstrom verrechnet?
Sie möchten Solarstrom umweltfreundlich lokal produzieren und gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie steigern? Dann stehen wir Ihnen als erfahrener Partner mit unserem Fachwissen zur Seite.
NeoVac übernimmt für ihre Kund:innen die vollständige Abwicklung von der Gründung bis zur Abrechnung eines ZEV/vZEV. Dabei kommen etablierte und zuverlässige Tools zum Einsatz, die für effiziente Prozesse sorgen
Unsere Leistungen im Detail:
- Objektprüfung einzelner Mehrfamilienhäuser und/oder ganzer Immobilienportfolios
- Unterstützung bei der Planung und Gründung eines ZEV
- Auf Wunsch Koordination mit Elektroinstallateur und Erarbeitung eines Messkonzepts
- Berechnung des Solarstrompreises für die Bewohner:innen
- Bereitstellung und Inbetriebnahme der Messgeräte
- Messung des Stromverbrauchs, der Produktion und des Netzbezugs
- Plausibilisierung der Messdaten und Bereitstellung der Verbrauchsdaten pro Nutzeinheit
- Abrechnung und Inkasso
- Kundenportal und Energiemonitoring
- App für Bewohner:innen zur Visualisierung ihres Stromverbrauchs
- Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben