Nutzungsbedingungen
«NeoVac myEnergy», «NeoVac myCharge», «NeoVac Business» und «NeoVac Monitoring Pro» sind Angebote der NeoVac ATA AG mit Sitz in Oberriet SG (nachfolgend die «Angebote» und «NeoVac»).
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten sowohl von NeoVac als auch der Nutzerinnen und Nutzer der Angebote (nachfolgend die «Nutzerinnen und Nutzer»). Für einzelne oder zusätzliche Funktionen und Leistungen können ergänzende oder weitere Bedingungen sowie vertragliche Vereinbarungen bestehen.
1. Funktionen und Leistungen
1.1 NeoVac betreibt die Angebote im Auftrag von Berater:innen, Eigentümer:innen und Verwaltungen von Immobilien als Cloud-Dienste beziehungsweise als Software-as-a-Service (SaaS)-Angebote. NeoVac stellt den Zugang zur jeweils aktuellen Version der Angebote zur Verfügung.
1.2 Welche Angebote genutzt werden, der Funktions- und Leistungsumfang sowie ein allfälliges Entgelt richten sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. NeoVac kann entsprechende Angaben auf ihrer Website und in anderen Publikationen veröffentlichen sowie darauf verweisen.
1.3 NeoVac betreibt im Auftrag von Nutzerinnen und Nutzern die Infrastruktur für die Angebote und speichert die Daten der Nutzerinnen und Nutzer. NeoVac ist berechtigt, alle oder einzelne Leistungen im Zusammenhang mit den Angeboten durch beigezogene Dritte erbringen zu lassen. Sofern und soweit eine Auftragsverarbeitung erfolgt, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag von NeoVac als Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.
1.4 NeoVac ist berechtigt, die Angebote insgesamt oder in Bezug auf einzelne Funktionen und Leistungen anzupassen oder weiterzuentwickeln. NeoVac informiert die Nutzerinnen und Nutzer in geeigneter Form über massgebliche Anpassungen. Sofern eine massgebliche Anpassung für einzelne Nutzerinnen und Nutzer unzumutbar ist, können sie ausserordentlich mit einer Frist von 3 Monaten auf Monatsende schriftlich kündigen.
1.5 NeoVac ist berechtigt, den Nutzerinnen und Nutzern Mitteilungen im Zusammenhang mit den Angeboten per E-Mail und über sonstige Kommunikationskanäle zu senden. Solche Mitteilungen können auch Werbung für Funktionen und Leistungen der Angebote enthalten. Die Nutzerinnen und Nutzer können dem Empfang von Mitteilungen, die Werbung enthalten, jederzeit widersprechen.
2. Nutzung der Angebote
2.1 NeoVac räumt den Nutzerinnen und Nutzern während der jeweiligen Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den Angeboten für ausschliesslich eigene Zwecke ein. Das Nutzungsrecht ist auf die rechtskonforme und vereinbarungsgemässe Nutzung der Angebote durch die einzelnen Nutzerinnen und Nutzer beschränkt. NeoVac kann weitere Nutzungsbeschränkungen vorsehen sowie auf allenfalls geltende Bedingungen und allenfalls vorhandene Rechte von Dritten verweisen.
2.2 Sämtliche Immaterialgüterrechte und sonstigen Rechte, die den Nutzerinnen und Nutzern für die Nutzung der Angebote eingeräumt werden, verbleiben bei NeoVac und allfälligen sonstigen Rechteinhaberinnen. Die Nutzerinnen und Nutzer erwerben insbesondere keine Rechte an der Software oder am Know-how von NeoVac im Zusammenhang mit den Angeboten.
2.3 NeoVac stellt den Nutzerinnen und Nutzern individuelle Nutzerkonten zur Verfügung. Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, mit geeigneten technischen und organisatorischen Massnahmen eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern sowie ihre Nutzerkonten vor unberechtigtem Zugang zu schützen.
2.4 NeoVac speichert die Daten der Nutzerinnen und Nutzer während der jeweiligen Vertragsdauer. Die Daten gehören zum Rechtsbereich der einzelnen Nutzerinnen und Nutzer, die allein für die Zulässigkeit der Speicherung und sonstigen Bearbeitung ihrer Daten verantwortlich sind. Bei jeder Bearbeitung von Personendaten sind die Nutzerinnen und Nutzer zur Einhaltung des anwendbaren Datenschutzrechts verpflichtet.
2.5 NeoVac trifft geeignete Massnahmen gegen Datenverlust und zur Gewährleistung der Datensicherheit. Die Datensicherung obliegt den einzelnen Nutzerinnen und Nutzern. Sofern und soweit NeoVac nicht gesetzlich oder aus anderen Gründen zur Aufbewahrung von Daten der Nutzerinnen und Nutzer verpflichtet ist, ist NeoVac berechtigt, die Daten nach Vertragsende zu löschen.
2.6 Jegliche Nutzung der Angebote in rechtswidriger Art und Weise oder zu rechtswidrigen Zwecken ist untersagt. Es obliegt insbesondere den Nutzerinnen und Nutzern zu gewährleisten, dass das anwendbare Datenschutzrecht eingehalten wird und keine Rechte Dritter verletzt werden. NeoVac ist jederzeit berechtigt, mutmasslich rechtswidrige Daten zu löschen.
2.7 Die Nutzerinnen und Nutzer halten NeoVac für sämtliche Aufwendungen und Kosten sowie für jegliche Haftung schadlos, die durch eine rechtswidrige oder nicht vereinbarungsgemässe Nutzung der Angebote entstehen. Solche Kosten umfassen ausdrücklich die Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung sowie für behördliche und gerichtliche Verfahren, die NeoVac für erforderlich hält. Nutzerinnen und Nutzer stellen NeoVac im Übrigen von sämtlichen Ansprüchen anderer Nutzerinnen und Nutzern sowie allfälliger Dritter frei, sofern und soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit ihrer Nutzung der Angebote stehen.
2.8 NeoVac ist jederzeit berechtigt, Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zu den Angeboten bei einer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen sowie bei einem Verdacht auf missbräuchliche Nutzung zu sperren.
3. Vergütung
3.1 Die Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich, jederzeit sämtlichen finanziellen Verpflichtungen gegenüber NeoVac fristgerecht und vollumfänglich nachzukommen. Jegliches Entgelt ist mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen geschuldet, sofern NeoVac keine andere Zahlungsfrist nennt. NeoVac ist berechtigt, Akonto- oder Vorauszahlungen für die Nutzung der Angebote zu verlangen. Rechnungen, die nicht innerhalb von 30 Tagen beanstandet werden, gelten als genehmigt.
3.2 Einzelne Nutzerinnen und Nutzer geraten bei nicht fristgerechter Bezahlung ohne Zahlungserinnerung automatisch in Verzug. NeoVac ist bei Verzug berechtigt, Mahngebühren sowie einen Verzugszins von 5.0 % pro Jahr zu verrechnen. NeoVac ist berechtigt, säumigen Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zu den Angeboten zu sperren. NeoVac ist berechtigt, Forderungen gegenüber Nutzerinnen und Nutzern zustimmungsfrei an Dritte abzutreten. Die Verrechnung von Forderungen durch Nutzerinnen und Nutzer ist ohne schriftliche Zustimmung von NeoVac ausgeschlossen.
4. Gewährleistung und Haftung
4.1 NeoVac erbringt ihre Leistungen fachmännisch und sorgfältig. NeoVac bemüht sich, dass der vertraglich vereinbarte Funktions- und Leistungsumfang der Angebote während der jeweiligen Vertragslaufzeit genutzt werden kann. Bei Mängeln, die Nutzerinnen und Nutzer an NeoVac melden, bemüht sich NeoVac, solche Mängel innert angemessener Frist und mit geeigneten Massnahmen zu beheben. Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, NeoVac bei der Mängelbehebung zu unterstützen.
4.2 NeoVac bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Angebote, kann aber nicht garantieren, dass die Angebote fehlerfrei sind oder dauerhaft und jederzeit mit vollem Funktions- und Leistungsumfang zur Verfügung stehen. NeoVac ist berechtigt, den Zugang zu den Angeboten für Wartungsarbeiten zu unterbrechen. NeoVac plant Wartungsarbeiten nach Möglichkeit im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 6 Uhr (Lokalzeit in der Schweiz) sowie informiert die Nutzerinnen und Nutzer über geplante Wartungsfenster.
4.3 Die Haftung von NeoVac ist auf direkte Sach- und Vermögensschäden, die NeoVac bei Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen mit einzelnen Nutzerinnen und Nutzern nachweisbar schuldhaft verursacht hat, beschränkt. Die Haftung ist weiter auf den Umfang des jährlichen Entgeltes, das betroffene einzelne Nutzerinnen und Nutzer für die betreffenden Leistungen zu bezahlen haben, beschränkt.
4.4 Jegliche Haftung von NeoVac oder von Hilfspersonen von NeoVac für andere oder weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von indirekten, mittelbaren oder Folgeschäden, entgangenem Gewinn, entgangener Nutzung, nicht realisierten Einsparungen sowie aus Betriebs- oder Verdienstausfällen oder höherer Gewalt, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Folgen der COVID-19-Pandemie oder künftiger Epidemien und Pandemien gelten als höhere Gewalt. NeoVac haftet in keinem Fall für rechtswidrig gespeicherte oder anderweitig bearbeitete Daten von Nutzerinnen und Nutzern oder für die rechtswidrige sowie anderweitig missbräuchliche Verwendung von Daten durch Nutzerinnen und Nutzer.
4.5 Die Beschränkungen der Haftung gemäss diesen Nutzungsbedingungen gelten unabhängig vom jeweiligen Rechtsgrund. Eine allenfalls weitergehende zwingende Haftung, insbesondere für grobe Fahrlässigkeit oder für Vorsatz, bleibt vorbehalten.
5. Vertragsdauer
5.1 Vertragsbeginn und Vertragsdauer richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Ohne entsprechende Vereinbarungen beginnt der Vertrag mit dem gewährten Zugang zu den Angeboten und die Vertragslaufzeit ist unbeschränkt. Mit Vertragsende wird der Zugriff auf die Angebote gesperrt.
5.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich gemäss den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich oder in einer Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, erfolgen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 NeoVac ist berechtigt, einzelne oder alle Rechte und Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen durch Dritte ausüben zu lassen oder an Dritte zu übertragen.
6.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen davon nicht berührt. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
6.3 NeoVac ist jederzeit berechtigt, diese Nutzungsbedingungen ohne Angabe von Gründen anzupassen. Die Nutzerinnen und Nutzer werden in geeigneter Form über massgebliche Änderungen dieser Nutzungsbedingungen informiert. Sofern eine massgebliche Änderung für einzelne Nutzerinnen und Nutzer unzumutbar ist, können sie ausserordentlich mit einer Frist von 3 Monaten auf Monatsende schriftlich kündigen.
6.4 Diese Nutzungsbedingungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht mit ausschliesslichem Erfüllungsort und Gerichtsstand am Sitz von NeoVac.